Überblick:
Die Lokführergewerkschaft GDL hat einen bundesweiten Warnstreik angekündigt, der von Mittwoch, 22 Uhr, bis Donnerstag, 18 Uhr, stattfindet. Betroffen sind nicht nur Mitarbeiter der Deutschen Bahn (DB), sondern auch anderer Unternehmen, die derzeit Tarifverhandlungen mit der GDL führen. Die Deutsche Bahn reagiert mit einem Notfahrplan, der den Fern- und Regionalverkehr stark einschränkt.
Auswirkungen auf den Bahnverkehr:
Im Fernverkehr hat die DB einen reduzierten Fahrplan erstellt. Längere Züge mit mehr Sitzplätzen sollen eingesetzt werden, aber eine Mitfahrt kann nicht garantiert werden. Im Regionalverkehr wird es ebenfalls zu erheblichen Einschränkungen kommen, und auch S-Bahnen in Städten sind betroffen.
Kulanzregelungen der Deutschen Bahn:
Die Deutsche Bahn empfiehlt Fahrgästen, während des Streiks auf nicht unbedingt notwendige Reisen zu verzichten oder diese zu verschieben. Eine kostenlose Sonderhotline (08000-996633) steht für Fragen zur Verfügung. Reisende haben die Möglichkeit, ihre Reise vorzuverlegen und Tickets für Mittwoch und Donnerstag auch zu einem späteren Zeitpunkt zu nutzen.
Die Zugbindung bei Sparpreisen und Super Sparpreisen wird aufgehoben, Sitzplatzreservierungen können kostenfrei storniert werden. Bei Zugausfällen oder erheblichen Verspätungen haben Gäste das Recht auf Rückerstattung. Für im Internet gekaufte Tickets kann dies online oder über die DB-Navigator-App erfolgen.
Was Berufspendler beachten sollten:
Für Berufspendler kann der Streik eine besondere Herausforderung darstellen. Das sogenannte Wegerisiko liegt immer beim Arbeitnehmer. Alternativen wie das eigene Auto, Carsharing oder Fahrrad sollten in Betracht gezogen werden. Homeoffice könnte eine Option sein, wenn es bereits im Arbeitsalltag praktiziert wird.
Alternativen zur Bahnfahrt:
Für Reisende, die dennoch reisen müssen, gibt es verschiedene Alternativen wie Fahrrad, Fernbus, eigenes Auto, Fahrgemeinschaft, Mietwagen oder Mitfahrgelegenheiten. Die Bahn erstattet möglicherweise vorgestreckte Kosten nicht für bereits gebuchte Alternativen.
Ansprüche im Streikfall:
Bei Verspätungen von mehr als einer Stunde können Reisende von der Bahn Verpflegung fordern. Unterbringung im Hotel ist möglich, wenn der Aufenthalt notwendig wird. Die Bahn kann auch alternative Beförderung anbieten. Bei Flugverlust aufgrund des Streiks haftet die Bahn nicht für Folgeschäden.
Fazit:
Der Warnstreik der GDL beeinträchtigt den Bahnverkehr erheblich. Reisende sollten sich über die Kulanzregelungen der Deutschen Bahn informieren und gegebenenfalls alternative Reisemöglichkeiten in Betracht ziehen. Berufspendler sollten frühzeitig Lösungen für den Arbeitsweg finden, und bei Ansprüchen im Streikfall ist eine rechtzeitige Kontaktaufnahme und Dokumentation wichtig.