Neue Schulordnung für die Fachschule schafft mehr Ausbildungsmöglichkeiten (2023)

Landeszuschuss für Kindertagesbetreuung steigt ab August 2023

Am 1. Juni 2023 hat der Sächsische Landtag wegweisende Änderungen im Kita-Gesetz beschlossen, die ab dem 1. August 2023 in Kraft treten. Diese Reformen versprechen eine nachhaltige Verbesserung der Kindertagesbetreuung und bringen bedeutende Veränderungen für Kommunen und Einrichtungen mit sich.

Steigerung des Landeszuschusses

Der Landeszuschuss für Einrichtungen der Kindertagesbetreuung erfährt eine erneute Erhöhung. Bereits rückwirkend zum 1. Januar 2023 stieg der Zuschuss von 200 Euro auf 3.237 Euro. Zum 1. August 2023 wird eine weitere Steigerung um 218 Euro wirksam, was den Gesamtzuschuss auf 3.455 Euro jährlich je 9-Stunden-Kind anhebt.

Finanzierung und Entwicklungen

Die Kindertagesbetreuung als kommunale Pflichtaufgabe wird maßgeblich durch den Freistaat Sachsen unterstützt. Der Landeszuschuss, nun bei 3.455 Euro pro Kind und Jahr, deckt eine tägliche neunstündige Betreuungszeit ab. Von diesem Betrag fließen 75 Euro in die Finanzierung zusätzlichen Personals für die Schulvorbereitung im Kindergarten. Zusätzlich werden Integrationskinder und Kinder in Kindertagespflege durch gesonderte Zuschüsse berücksichtigt.

Budgetentwicklung und Elternbeiträge

Die gestiegenen Landeszuschüsse bedeuten jedoch keine automatische Senkung der Elternbeiträge. Vielmehr dienen sie als Ausgleich für die allgemeinen Preissteigerungen in den Bereichen Personal- und Sachkosten. Die Entscheidung über die Elternbeiträge obliegt den Kommunen.

Positive Trends in den Kita-Ausgaben

Ein Blick auf die Entwicklung der Kita-Ausgaben in Sachsen von 2013 bis 2022 zeigt eine nahezu Verdopplung von 412 Millionen Euro auf 821 Millionen Euro. Der aktuelle Doppelhaushalt sieht für 2023 ca. 883 Millionen Euro und für 2024 ca. 918 Millionen Euro vor.

Personalschlüsselverbesserung ab August 2023

Ab dem 1. August 2023 verbessert sich die Personalausstattung in allen Einrichtungsarten erheblich. Für jede vollzeitbeschäftigte pädagogische Fachkraft wird ein zusätzliches Personal von 0,04 je Vollzeitstelle bereitgestellt. Dies ermöglicht jeder Kita eine um 4 Prozent erhöhte Personalausstattung für die direkte Arbeit mit den Kindern. Insgesamt steht eine 3,5-prozentige Steigerung der Gesamtpersonalausstattung zur Verfügung.

Förderung der Bildungsqualität

Diese Maßnahme ermöglicht den Einsatz von 1.000 zusätzlichen pädagogischen Vollzeitkräften an Kindertageseinrichtungen in ganz Sachsen. Ziel ist eine umfassende Verbesserung der Personalausstattung, um die pädagogische Arbeit in verschiedenen Bereichen, wie Gesundheitsbildung, motorische Entwicklung und Sprachförderung, zu stärken. Der Freistaat stellt hierfür ab 2023 jährlich 57 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung.

Fortschreibung des Bildungsplans und Stärkung der Fortbildung

Der Bildungsplan, als zentrales Instrument für frühkindliche Bildung, wird noch in diesem Jahr einer Evaluierung unterzogen. Eine breite Beteiligung von Familien, Fachkräften und Trägern soll sicherstellen, dass der Bildungsplan den aktuellen Herausforderungen, insbesondere im Bereich Sprache, Gesundheit und Nachhaltigkeit, gerecht wird. Die Gesetzänderung stärkt zudem die Verbindlichkeit von Fortbildungsangeboten für pädagogische Fachkräfte.

Gleichrangige Positionierung von Kindertagespflege

Die Gesetzesänderung stellt die Kindertagespflege gleichrangig neben den Kindertageseinrichtungen dar. Dies spiegelt sich auch im geänderten Titel "Gesetz über Kindertagesbetreuung" wider, der nun beide Betreuungsformen umfasst.

Finanzielle Entlastung der Eltern

Die Eltern werden durch die Gesetzesänderung gestärkt, da die Gebühr für die ärztliche Bescheinigung der "Kita-Tauglichkeit" entfällt. Ein ärztlicher Nachweis ist nur noch bei der erstmaligen Aufnahme in eine Kindertageseinrichtung erforderlich, wobei das "U-Heft" als ausreichender Nachweis dient.

Förderung der sorbischen Sprache

Die Pflege und Kultur der sorbischen Sprache erfahren eine besondere Berücksichtigung. Auf Wunsch der Eltern können auch außerhalb des sorbischen Siedlungsgebiets sorbischsprachige oder zweisprachige Gruppen gebildet werden.

Fazit

Die neuen Regelungen ab August 2023 bringen nicht nur finanzielle Verbesserungen, sondern auch eine gezielte Stärkung der pädagogischen Arbeit in sächsischen Kindertageseinrichtungen. Die Erhöhung des Landeszuschusses, die Personalschlüsselverbesserung und die Fortschreibung des Bildungsplans sind entscheidende Schritte, um die Qualität der frühkindlichen Bildung nachhaltig zu steigern.

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Author: Melvina Ondricka

Last Updated: 20/08/2023

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