Am 22. April 2023 haben Arbeitgeber und Gewerkschaften im öffentlichen Dienst eine wegweisende Einigung in den diesjährigen Tarifverhandlungen erzielt. Die erzielte Einigung, nach einem vorangegangenen Schlichtungsverfahren, markiert einen Meilenstein für die mehr als 2,5 Millionen Beschäftigten von Bund und Kommunen.
Hintergrund und Verhandlungsprozess
Die Verhandlungen, die in der dritten Runde zunächst gescheitert schienen, wurden durch ein intensives Schlichtungsverfahren wieder auf Kurs gebracht. Bundesinnenministerin Nancy Faeser betonte die Verantwortung der Beteiligten für die Beschäftigten, die öffentlichen Haushalte und die soziale Gerechtigkeit. Die Einigung spiegele einen ausgewogenen Kompromiss wider, der in schwierigen Haushaltslagen vertretbar sei.
Tarifabschluss im Überblick
Die Tarifeinigung sieht eine stufenweise Erhöhung der Entgelte vor. Beschäftigte erhalten zunächst einen Inflationsausgleich in Form von steuer- und abgabenfreien Sonderzahlungen von insgesamt 3.000 Euro. Diese werden ab Juni einmalig mit 1.240 Euro und von Juli bis Februar 2024 monatlich mit 220 Euro ausgezahlt. Im März 2024 erfolgt eine Erhöhung der Tabellenentgelte: zunächst um 200 Euro und anschließend linear um 5,5 Prozent, was eine Erhöhung von insgesamt 340 Euro bedeutet.
Individuelle Auswirkungen nach Entgeltgruppen und Stufen
Die prozentuale Steigerung nach der Tarifanpassung variiert je nach Entgeltgruppe und Stufe. Zum Beispiel erhalten Beschäftigte in der Entgeltgruppe 5, Stufe 1, eine Steigerung von 13,7 Prozent. Die absoluten Erhöhungen in Euro sind in einer detaillierten Tabelle für jede Entgeltgruppe und Stufe aufgeführt.
Laufzeit und Kosten
Die Laufzeit der Tarifeinigung erstreckt sich über 24 Monate, von Januar 2023 bis Dezember 2024. Die Kosten des Tarifabschlusses belaufen sich allein für die Tarifbeschäftigten des Bundes auf etwa 1,43 Milliarden Euro. Bei Übertragung auf den Besoldungsbereich erhöhen sich die Kosten auf rund 4,95 Milliarden Euro. Ab 2025 entstehen dem Bund jährlich zusätzliche Kosten von etwa 3,75 Milliarden Euro.
Auswirkungen auf Auszubildende und Praktikanten
Auszubildende, Studierende und Praktikanten profitieren ebenfalls von der Einigung. Die Sonderzahlungen zum Inflationsausgleich belaufen sich jeweils zur Hälfte auf 620 Euro einmalig bzw. 110 Euro monatlich. Ab März 2024 steigen die Entgelte nach TVAöD, TVSöD und TVPöD um einen Festbetrag von 150 Euro.
Fazit
Die erzielte Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen für die Jahre 2023-2024 trägt den Herausforderungen der Zeit Rechnung. Die detaillierte Analyse der Entgelterhöhungen und die transparente Kommunikation der Vereinbarungen bieten den Beschäftigten einen klaren Einblick in die Verbesserungen ihrer finanziellen Situation.